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   LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21   

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https://dejure.org/2022,1486
LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21 (https://dejure.org/2022,1486)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24.01.2022 - 1 Sa 345/21 (https://dejure.org/2022,1486)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 1 Sa 345/21 (https://dejure.org/2022,1486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Vertragsstrafe: einseitige Sanktionierung zu Lasten des Arbeitnehmers kann zur Unwirksamkeit führen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Intransparenz - unangemessene Benachteiligung - Übersicherung

  • rechtsportal.de

    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Intransparenz - unangemessene Benachteiligung - Übersicherung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und Arbeitsverträge; Transparenzgebot als Teil der vertraglichen Inhaltskontrolle; Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Einseitige Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag (AGB) stellen eine unangemessene Benachteiligung dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    Das wäre eine einseitige Wahrung der Interessen des Klauselverwenders, die der Rechtsprechung verwehrt ist (BGH, Urteil vom 28.5.1984, III ZR 63/83, juris, RdNr. 24).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 53/88

    Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    bb) Die vom Reichsarbeitsgericht (vgl. die Nachweise im Urteil des BAG vom 11.08.1988, 2 AZR 53/88, RdNr. 26) vertretene Auffassung, dies gelte nicht für die Kündigungsfristen, ist aus gutem Grund aufgegeben worden.
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    Eine Klausel verletzt das Transparenzgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume für die Interpretation eröffnet (BAG, Urteil vom 24.08.2017, 8 AZR 378/16, Rn. 18 m. w. N.).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    Diese wäre nur denkbar, wenn der Wegfall der Klausel den Beklagten über Gebühr benachteiligen und den Kläger in einem Maße begünstigen würde, das durch seine schutzwürdigen Interessen nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.8.2016, 5 AZR 703/15, juris, RdNr. 31).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    Vertragsstrafenregelungen, mit denen die Erbringung der Arbeit während der Kündigungsfrist gesichert wird, müssen zulässig sein, um den Arbeitgeber nicht schutzlos zu stellen (grundlegend hierzu BAG, Urteil vom 04.03.2004, 8 AZR 196/03 Rn. 48 ff, seither ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    Ungemessen ist nach der Rechtsprechung des BAG (zuletzt Urteil vom 17.03.2016, 8 AZR 665/14, Juris, RdNr. 22 m.w.N.) jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch geldwerte Vorteile ausgeglichen wird.
  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21
    Es handelt sich bei den genannten Vertragsbestimmungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form der Einmalbedingungen i. S. von § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB , denn Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber sind als Verbraucherverträge i. S. des § 310 Abs. 3 1. Hs BGB anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16, Rn. 17).
  • ArbG Iserlohn, 12.08.2022 - 4 Ca 630/22
    Das wäre eine einseitige Wahrung der Interessen des Klauselverwenders, die der Rechtsprechung verwehrt ist (Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil v. 24.01.22 - 1 Sa 345/21 -, juris).
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